Die Rechtslage bei Gewinnspielen in Deutschland

Was sagt das Recht zu einem Gewinnspiel?

Gewinnspiele sind nicht zu verwechseln mit Glücksspielen. Die Rechtslage in Deutschland sieht grundsätzlich so aus, dass die Veranstaltung von Glücksspielen eine staatliche Genehmigung erfordert und dem Glücksspielstaatsvertrag unterliegt. Sollte trotz fehlender staatlicher Genehmigung ein Glücksspiel veranstaltet werden, drohen dem Veranstalter Abmahnungen, weil er regelmäßig gegen Recht, nämlich das Wettbewerbsrecht, verstößt. Ein Gewinnspiel kann erst einmal jeder veranstalten.

Ein Gewinnspiel liegt regelmäßig vor, wenn die für den Gewinn zu erbringende Leistung und der Erfolg von der Geschicklichkeit des Teilnehmers abhängen, er aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeit Einfluss auf den Ausgang des Gewinnspiels hat.

Ein Erfolg im Rahmen eines Glücksspiels hängt lediglich vom Zufall ab und ist regelmäßig entgeltlich. Daher bestimmt das deutsche Recht, dass es genehmigt werden muss. Hier ist die Rechtslage eindeutig.

Wenn jemand für die Vornahme einer bestimmten Handlung oder den Eintritt eines Erfolgs öffentlich eine Belohnung aussetzt, ist er verpflichtet, die Belohnung an denjenigen, der die Handlung vorgenommen oder den Erfolg herbeigeführt hat, diese Belohnung herauszugeben. Das bedeutet, diejenige Person, die die vom Veranstalter festgelegten Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt, hat Anspruch auf die Belohnung.

Wenn eine solche Belohnung ausgeschrieben wird, die zum Inhalt hat, dass die Teilnehmer sich für den Gewinn des Preises bewerben müssen, ist die Preisausschreibung im deutschen Recht lediglich gültig, wenn eine Bewerbungsfrist vorhanden ist.

Von besonderer Bedeutung für die Rechtslage ist der § 661a BGB über Gewinnzusagen. Wenn ein Unternehmer einem Verbraucher Gewinne zusagt oder irgendwelche ähnlichen Angaben macht, aus denen sich ergibt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, so ist er verpflichtet, ihm auch tatsächlich den Gewinn auszuschütten. Lediglich die Aussicht auf einen Gewinn und nur die Möglichkeit eines Gewinns genügen jedoch nicht. Erforderlich ist, dass dem Verbraucher unmissverständlich mitgeteilt wird, dass er, ohne weitere Bedingungen erfüllen zu müssen, gewonnen hat.